Projektauswahlkriterien

Die Fördermittelvergabe verläuft nach einem festgelegten Prozess und einem transparenten Verfahren.

Im Rahmen eines Projektaufrufs eingereichte Projekte werden zunächst von der LEADER- Geschäftsstelle auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen und grundlegenden Anforderungen für die Projektidee eingeschätzt. Interessierte erhalten auf Wunsch im Vorfeld eine Beratung zu den Chancen einer Förderung. Die Geschäftsstelle informiert über den Ausgang dieser Vorprüfung und gibt, sofern notwendig, Vorschläge zur Verbesserung des Antrages oder die genauen Gründe, warum der Antrag oder das Projekt die Fördervorraussetzungen nicht erfüllt.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt alleinig durch das Bewertungsgremium der Region, Auswahlausschuss genannt. Erfüllt das eingereichte Projekt die grundlegenden Fördervoraussetzungen wird es dem  Auswahlausschuss  vorgelegt. Die Mitglieder des Auswahlausschusses entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden. Dabei wird ein  Bewertungsbogen  benutzt, in dem verschiedene Aspekte mit Punkten bewertet werden, wie z.B. der Beitrag zur Entwicklung der Region, welche soziale und umweltrelevante Aspekte das Vorhaben hat oder ob private Akteure an der Planung und Umsetzung beteiligt sind. Mittels dieses Punktesystems nimmt der Auswahlausschuss eine Bewertung der Anträge und gegebenenfalls eine Priorisierung mit einem Ranking vor. Der Bewertungsbogen ist öffentlich, so dass sich jeder Interessierte ein Bild der Auswahlkriterien machen kann. Bitte beachten Sie, dass die Checkliste nur ein methodisches Instrument ist - eine verbindliche Förderfähigkeit lässt sich aus ihr nicht ableiten! Der konkrete Termin für die Auswahlentscheidung wird bereits im Projektaufruf genannt. Auch dieser Termin ist öffentlich, so dass jeder die Auswahl begleiten und beobachten kann.

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