Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Forschung
Der Landesforschungspreis ist der am höchsten dotierte Forschungspreis eines Landes in Deutschland. Es werden im internationalen Rahmen anerkannt herausragende Forschungsarbeiten einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land - ohne Beachtung der Fachdisziplin - gefördert. Der Preis ist geteilt in einen Preis für Grundlagenforschung und einen für angewandte Forschung, die jeweils mit 100 Tsd. EUR dotiert sind.
Die Vergabe des Preises für mutige Wissenschaft erfolgt zusammen mit dem Landesforschungspreis. Der Preis ist mit 30.000 EUR dotiert. Es sollen exzellente Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg gewürdigt werden, die ungewöhnliche Wege beschreiten und die im Rahmen ihrer Forschung besondere Wagnisse eingegangen sind. Mit dem Preis setzt Baden-Württemberg ein Signal dafür, wie sehr innovative Wissenschaft davon lebt, dass Forscherinnen und Forscher Vorhaben verfolgen, die auch die Gefahr des Scheiterns beinhalten.
Abgabefrist: 3. März 2024 (Ausschlussfrist)
Deckblatt Landesforschungspreis 2024 [WORD]
Deckblatt Preis für mutige Wissenschaft 2024 [WORD]
Die rasante digitale Transformation unserer Gesellschaft hat in den letzten Jahren zu wachsenden Bedürfnissen und Erwartungen von Studieninteressierten, Studierenden und Lehrenden geführt. Insbesondere die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Umstellung auf Online-Lehre nicht nur neue Möglichkeiten und Potenziale, sondern auch Herausforderungen in der Hochschulbildung mit sich bringt.
Die Hochschulen entwickeln ihre Studienangebote stetig fort, um sich verändernden Bedürfnissen gerecht zu werden. Dabei gewinnen digitale Fernstudiengänge als Option zur Gewinnung neuer Zielgruppen und zur Bereitstellung zusätzlicher Fachkräfte für die baden-württembergische Wirtschaft zunehmend an Bedeutung.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg nimmt diese Entwicklungen mit dem Förderprogramm THE BLÄNDED learning auf: Im Rahmen eines Pilotprogramms sollen den Hochschulen Möglichkeiten gegeben werden, um innovative und hochqualitative Studienprogramme in standortübergreifender Kooperation mit einem hohen Fernlehreanteil zu entwickeln.
Die Hauptziele dieses Programms sind:
- Die Transformation und Steigerung der Attraktivität des Studienangebots.
- Die Profilierung und Sichtbarkeit der Hochschulen und des gesamten Hochschulstandorts Baden-Württembergs.
- Die Unterstützung der Hochschulen beim Transformationsprozess.
- Die Erschließung neuer Zielgruppen.
- Die flächendeckende Auslastung der HAWen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden herausragende Qualitätsstandards für digitale Teil-Fernstudienangebote (Blended Learning) gefördert, die auf einer engen Kooperation zwischen Hochschulen basieren. Besonderes Augenmerk liegt auf attraktiven Studiengängen im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und einem standortübergreifenden, intensiven Marketing.
Ausschreibung Förderprogramm „THE BLÄNDED learning“
Zeitplan und Fristen
Die Antragsunterlagen sind vollständig im PDF-Format bis zum 20. April 2024 per Mail an theblaended@mwk.bwl.de zu senden.
Eine Auswahlentscheidung wird im Mai 2024 angestrebt. Die Hochschulen werden per Mail über die Entscheidung informiert.
Um die Spitzenposition Baden-Württembergs in der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung weiterhin zu sichern, legt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg diese Ausschreibung auf, durch welche die Beteiligung der Hochschulen an großen EU-Forschungsvorhaben künftig weiter gestärkt werden soll. Solche Beteiligungen tragen wesentlich zu der Sichtbarkeit der baden-württembergischen Hochschulen als Forschungsakteure bei und verbessern ihre europaweite und internationale Vernetzung. Gleichzeitig schaffen sie Chancen auf die Einwerbung weiterer Förderung durch europäische und andere Drittmittelgeber und können so weitere Hebelwirkungen auslösen.
Die bisherige Förderung entsprechender Großvorhaben im Bereich der Knowledge and Innovation Communities (KICs) des Europäischen Technologieinstituts oder der Future and Emerging Technologies (FET)-Flagship-Projekte durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat wesentlich zu der guten Platzierung der baden-württembergischen Hochschulen im Rahmenprogramm „Horizont 2020“ beigetragen.
Die Beteiligung an großen und strategisch wichtigen EU-Verbundvorhaben im Rahmen von Horizont Europa soll weiterhin im Zentrum der Unterstützung stehen. Mit der Einführung neuer EU-Förderprogramme, die ebenfalls Forschungs- und Innovationsaktivitäten beinhalten (z. B. Digital Europe Programme, EU4Health, Creative Europe), eröffnen sich zudem neue Potenziale für die Hochschulen auch außerhalb von Horizont Europa. Diese Ausschreibung trägt den veränderten Rahmenbedingungen der EU-Forschungsförderlandschaft Rechnung. Konkretes Ziel ist, die Hochschulen bei einer möglichst breiten Nutzung der vielfältigen Fördermöglichkeiten der EU, unabhängig von dem jeweiligen EU-Förderprogramm, zu unterstützen.
Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2024 fortlaufend gestellt werden.
Das Wissenschaftsministerium hat das Margarete von Wrangell-Programm neu aufgelegt: Ab sofort erhalten Junior- und Tenure-Track-Professorinnen die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen auf ihrem Weg auf eine Lebenszeitprofessur zu unterstützen, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen. Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Für das vom Land und Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm steht ein Budget von 14,18 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14
TV-L) der frisch Promovierten steht dieser zusätzlich ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch sind rund 50 Förderungen möglich.
Die Ausschreibung des Programms erfolgt fortlaufend. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren in dieser Position.
Zur Erhöhung des Professorinnenanteils an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Mathilde-Planck-Lehrauftrags-programm aus.
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.
Über das Programm sollen schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen berücksichtigt wer-den, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Hochschule kann mit der Teilnehmerin eine Vereinbarung zur Übernahme von Reisekosten, die im Rahmen des Lehrauftrags entstehen, treffen. Diese Kosten sind gegebenenfalls direkt mit der Hochschule abzurechnen. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von nebenamtlichem/nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV) sowie des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sind hierbei zu beachten.
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal vier Semester bzw. zwei Studienjahre begrenzt. Sie dürfen an
- den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Umfang von vier Semesterwochenstunden,
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Umfang von 128 Jahreslehrveranstaltungsstunden pro Studienjahr und
- an den Kunst- und Musikhochschulen einen Umfang von vier Lehrveranstaltungsstunden nicht überschreiten.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegeben werden, die Berufungsvoraussetzungen, die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums zu erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sowie die einzelnen Stand-orte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Anträge sind im Einvernehmen mit der jeweiligen örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Hochschule oder dem antragstellenden Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind beizufügen:
- die maßgeblichen Zeugnisse
- ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (in der Regel Promotion oder künstlerische Auszeichnungen bzw. die Anmeldung zur Promotion und Betreuungsvereinbarung)
Auswahlverfahren:
Anträge der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) eingereicht werden. Anträge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sollen in der Regel vor Beginn der jeweiligen Theoriephasen bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Hochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Hochschule Karlsruhe zugewiesen.
Kontakt:
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) Koordinierungsstelle
Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe
Frau Nicole Fraunhoffer
E-Mail: nicole.fraunhoffer@h-ka.de
Tel: 0721 925 1095
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Gemeinsames Programm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und des Stifterverbandes.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und der Stifterverband fördern Tandem-Fellowships in folgenden Kategorien:
- Lehr-Fellowships zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung von transfer- und zukunftsfähigen digitalen Lehr- und Prüfungsformaten (zum Beispiel angereicherte Präsenzlehre, Blended Learning, E-Prüfungen, Einsatz von KI) sowie von transfer- und zukunftsfähigen Dialogformaten zum Austausch über digitale Lehr- und Prüfungsformat
- Support-Fellowships zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Implementierung von integrierten Unterstützungsangeboten (zum Beispiel in den Handlungsfeldern Qualität der digitalen Lehre und Mediendidaktik, Barrierefreiheit, Förderung digitaler Kompetenzen von Lehrenden, kooperative Entwicklung von OER und Bereitstellung von Lehr-Lern-Anwendungen oder Konzepterstellung zur Anpassung von Lernräumen bzw. technischer Infrastruktur) sowie zur Organisation von transfer- und zukunftsfähigen Dialogformaten zur strategischen Digitalisierung der Lehre in der Hochschule
- Die Fellows müssen an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg tätig/immatrikuliert sein.
Insgesamt stehen für das Programm 900.000 Euro zur Verfügung. Ein Tandem-Fellowship ist mit bis zu 50.000 Euro dotiert. Die Projektförderung soll am 1. September 2024 beginnen. Der Förderzeitraum der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderten Fellowships bestimmt sich individuell nach dem Arbeitsplan des Projektes und endet spätestens zum 30. November 2025. Frist für die Einreichung der Anträge ist 30. April 2024.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung entnehmen Sie der Webseite des Stifterverbandes.
Kunst und Kultur
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg für 2024 den Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg aus, der damit zum 43. Mal verliehen werden soll.
Mit dem Landespreis für Heimatforschung sollen beispielhafte wissenschaftliche Leistungen von Menschen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich mit einem Gebiet der Heimatforschung befassen, das außerhalb ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Berufsarbeit liegt. Es wird ein Hauptpreis mit 5.000.- € vergeben, zwei 2. Preise mit je 2.500.- €, ein Jugendförderpreis und ein Schülerpreis mit je 2.500.- €. Außerdem wird seit 2020 ein Preis „Heimatforschung digital“ ausgelobt, der ebenfalls mit 2.500 € dotiert ist.
Besonders willkommen sind Bewerbungen für den Schüler- und den Jugendförderpreis.