Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel

Ideenwettbewerb „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“


Motivation und Zielsetzung

Der stationäre Einzelhandel ist eine der wichtigsten und beschäftigungsintensivsten Branchen in Baden-Württemberg und befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, steht er vor der Herausforderung, seine Stärke – das Einkaufserlebnis vor Ort – weiterzuentwickeln und zu festigen und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg suchte mit Unterstützung von ibi research an der Universität Regensburg und der CIMA Beratung + Management GmbH innovative Einzelhandelsunternehmen mit Ideen zur Stärkung des eigenen stationären Ladengeschäfts.

Ziel des Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg“ ist es, den stationären Einzelhandel darin zu unterstützen, dem anhaltenden Wettbewerbsdruck durch den Online-Handel kreativ zu begegnen. Die stationären Einzelhandelsbetriebe sollen mit einem Ideenwettbewerb und der Pilotierung ausgewählter Konzepte sowie mit der Identifizierung von Best Practice-Beispielen und dem Wissenstransfer darin unterstützt werden, das Einkaufserlebnis vor Ort als Differenzierungsmerkmal gegenüber dem reinen Online-Handel zu optimieren.


Teilnahmekriterien des Wettbewerbs

Die Teilnahme am Wettbewerb war an nachfolgende Kriterien geknüpft:

  1. Unternehmen des Einzelhandels sowie des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die der Nr. 47 (Einzelhandel ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen) und der Nr. 45 der Wirtschaftszweigsystematik des statistischen Bundesamtes (WZ 2008) zuzuordnen sind;

  2. Es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, d. h. es hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Es gelten die Kriterien der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Abl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36 f.); Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind, sind von der Förderung ausgeschlossen;

  3. Es ist mindestens ein stationäres Ladenlokal vorhanden oder geplant;

  4. Die eingereichte Idee wurde bisher nicht vom Bewerber umgesetzt oder ihre Umsetzung beauftragt;

  5. Die Umsetzung des Erlebniskonzepts muss in einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg erfolgen;

  6. Das Einverständnis zur Veröffentlichung des im Nachgang umgesetzten Erlebniskonzepts als Best Practice-Beispiel wird erteilt.

Bei der Auswahl der Erlebniskonzepte im Rahmen des Ideenwettbewerbs wurden zudem folgende Kriterien herangezogen:

  1. Die Idee muss im Rahmen der Projektlaufzeit (bis September 2023) umgesetzt werden und ist auch für andere Einzelhändler kurz- bis mittelfristig umsetzbar (Vorbildcharakter);

  2. Das Konzept hat das Potenzial, (nachhaltig) neue Kunden zu akquirieren und Zusatzumsätze zu erzielen;

  3. Die Idee besitzt einen hohen Innovationsgrad;

  4. Weitere gesellschaftlich und sozial relevante Kriterien (z. B. Barrierefreiheit, ökologische Nachhaltigkeit etc.) können herangezogen werden.

Eine hinreichende Vielfalt an Einzelhandelsbranchen wurde angestrebt.

Nach Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Förderantrag, Erklärung zu De-minimis-Beihilfen, Kosten- und Finanzierungsplan, Eigenerklärung UVgO, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) werden nun die Ideenkonzepte gesichtet und auf die Einhaltung der Kriterien geprüft. Im Rahmen einer Jury-Sitzung werden die eingereichten Ideen-Konzepte von den Bewerbern kurz online vorgestellt (5-Minuten-Pitch mit anschließender Fragerunde).


Hier wird gutes Handeln belohnt

Die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Gewinner haben die Möglichkeit, ihre Ideen zeitnah umzusetzen und erhalten hierfür vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten[1] (Förderhöchstbetrag: maximal 70.000 Euro je Unternehmen). Zudem werden die ausgewählten Unternehmen bei der Umsetzung durch Experten von CIMA bzw. ibi gecoacht und unterstützt.

Nach der erfolgreichen Umsetzung werden mindestens zehn ausgewählte Einzelhandelsunternehmen und ihre Erlebnishandelskonzepte von einer unabhängigen Jury als Best Practice-Beispiele ausgewählt und im Rahmen einer Abschlussveranstaltung ausgezeichnet.

Zusätzlich werden diese Best Practice-Beispiele in einer Publikation des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veröffentlicht und gemeinsam mit weiteren Mediabeiträgen (Video-/Tonbeiträge wie Interviews und Social-Media-Posts) auf der zugehörigen Projekt-Website veröffentlicht und entsprechend beworben.


Sie haben Ideen, wie man zeitgemäße Einkaufserlebnisse für die Kunden schaffen kann?


Die Bewerbungsfrist ist nun abgeschlossen, es werden keine weiteren Einreichungen mehr angenommen.

Bis zum 7. Oktober 2022 konnten Sie uns die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen [2] mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen postalisch zusenden.

Es galt das Datum des Eingangs (Eingangsstempel).
Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bremer (Tel.: 0711-6486465, bremer@cima.de) gerne zur Verfügung.

Fristen und Termine

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Gefördert durch

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Projektpartner

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[1] Förderfähige Kosten sind::

  • Gestaltungsmaßnahmen sowie der temporäre, nicht die Gebäudesubstanz verändernde Innenausbau des Ladenlokals/Ladenbaus;

  • Anschaffungs- oder Mietkosten im Zusammenhang mit dem Erlebniskonzept (bspw. Implementierung von Experimentierflächen, Anschaffung digitaler Technologien);

  • Ausgaben für externe Dienstleistungen und Honorare für Künstler;

  • Marketingkosten.

Nicht förderfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Personalausgaben;

  • Reisekosten;

  • Mietkosten für das Ladenlokal;

  • Ausgaben für Heizung, Wasser, Strom und Reinigungskosten sowie

  • Nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (d. h. Ausgaben, die über den Förderzeitraum hinausgehend anfallen z. B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, Zuführungen zu Rücklagen, kalkulatorische Zinsen etc. ➡ Förderfähig sind also nur Ausgaben, die innerhalb des Förderzeitraums tatsächlich anfallen).

[2] Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Ideenwettbewerb die Einreichung der vollständigen Unterlagen (Bewerbungsformular, Förderantrag, Erklärung zu De-minimis-Beihilfen, Kosten- und Finanzierungsplan, Eigenerklärung UVgO, Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) voraussetzt.


Letzte Aktualisierung: 23. November 2022

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