Das Regionalbudget ist ein neues Förderprogramm das vom Verein Regionalentwicklung Kraichgau verwaltet wird. Es gilt nur für Vorhaben, die in den Gemeinden im Ländlichen Raum innerhalb der LEADER-Kulissen umgesetzt werden. Unterstützt werden Investitionen, wie Bauprojekte oder Anschaffungen. Die Besonderheit des Förderprogrammes ist seine Ausrichtung auf kleine Projekte, die mit einem sehr attraktiven Fördersatz unterstützt werden. Dies soll vor allem Bürgerprojekten und engagierten Vereine helfen, die sich für ihren Ort einsetzen. Die Bedingungen in Kürze: Das eingereichte Förderprojekt darf Gesamtkosten von 20.000 € netto nicht überschreiten. Von diesen Kosten können 80% über das Förderprogramm finanziert werden. Die Mindestförderung beträgt 1.250 € (entspricht 3.125 € Nettokosten). Die Förderung ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar. Eigenleistungen von Vereinen können mit 60% der Kosten angerechnet werden. Die Details des aktuellen Projektaufrufes für das Jahr 2019:
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Montag, der 21.10.2019
Geplanter Auswahltermin durch das Auswahlgremium: Kalenderwoche 44/ 45
Höhe des im Aufruf zur Verfügung stehenden Fördermittel: 200.000 €
Gefördert werden Investitionen im Bereich der Dorfentwicklung, von Infrastruktur (z.B. touristisch) oder zur Grundversorgung auf dem Land. Die Förderprojekte müssen den Ort und/oder die Region unterstützen und eine Verbesserung erzielen. Beispiele sind z.B. Elektro-Tankstellen, Wohnmobilstellplätze, Wald-Sofas, Picknickplätze, Schutzhütten, Themenwege, Verkaufsautomaten, Spielgeräte und -materialien, Mitfahrer-Bänke, Skaterpark, Bikepark, Funpark, Museums- & Ausstellungseinrichtung, Kleine Kletterwände, Bienenfreundliche Bepflanzung im Ort, Umbau & Einrichtung von Grundversorgern, Umbau & Einrichtung von öffentlich genutzten Einrichtungen, Kleine Dorfverschönerungen und vieles mehr! Veranstaltungen oder laufende Betriebskosten können nicht gefördert werden. Auch Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, kommunale Pflichtaufgaben, Ausgleichsleistungen oder die Umsetzung von Bauauflagen sind von der Förderung ausgenommen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Kirchen, Landwirte oder Kommunen. Anträge sind bei der Geschäftsstelle des Regionalentwicklung Kraichgau e.V. in Angelbachtal einzureichen. Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen: Bewerbungsformular, Nachweis des regionalen Interesses, Kostenschätzung mit Nachweis durch Angebote und notwendige Genehmigungen. Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere Auskünfte erteilt die LEADER-Geschäftsstelle.
Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Per Post: LEADER-Geschäftsstelle Kraichgau/ Regionalentwicklung Kraichgau e.V.
Regionalmanagerin Dorothee Wagner
Schlossstraße 1
74918 Angelbachtal
Vorbehalt: Da der Gesetzgebungsprozess der VwV ILE noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt der Aufruf unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung aller Beteiligten, insbesondere des Landtages Baden-Württemberg. Erst nach Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift durch den Landtag steht fest, ob diese Fördermittel tatsächlich bereits gestellt werden können. Zudem erfolgt der Aufruf unter dem Vorbehalt, dass der Verein Regionalentwicklung Kraichgau e.V. einen positiven Zuwendungsbescheid über die Höhe der ausgeschriebenen Summe erhält.