Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die LEADER-Förderung im Kraichgau um zunächst zwei Jahre verlängert wird. Zwar sind von Seiten der EU noch nicht alle notwendigen Verordnungen verabschiedet, aber alle Zeichen deuten daraufhin. Somit hat sich auch das Land entschieden, die den LEADER-Regionen bereitgestellten Landesgelder weiterhin als Budget zu überlassen. Daher können wir bereits jetzt in zwei Förderbereichen Fördergelder ausloben.
Landschaftspflege und Naturschutz: Gefördert werden können Investitionen in den Arten- und Biotopschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege. Antragsteller können sowohl Kommunen als auch Vereine, Verbände oder Landwirte sein. Die Fördersätze variieren je nach Antragsteller und Art des Vorhabens zwischen 30 und 95% der Kosten. Es stehen insgesamt 150.000 EUR an Fördergeldern zur Verfügung. Interessierte werden gebeten sich frühzeitig vor dem Stichtag bei der LEADER-Geschäftsstelle, dem Landschaftserhaltungsverband oder der unteren Naturschutz-/ Landwirtschaftsbehörde beraten zu lassen und die grundsätzliche Förderfähigkeit nach der Richtlinie LPR/LEADER abzustimmen.
Maßnahmen in Kunst & Kultur: Gefördert werden nicht-investive Projekte zum Aufbau und Erhalt des Kulturlebens im ländlichen Raum. Die Vorhaben müssen der "Kultur im engeren Sinne" zugeordnet werden können. Gefördert werden können Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, Kooperationen mit Bildungsinstitutionen und sozialen Einrichtungen, sowie die Professionalisierung von Kultureinrichtungen und Netzwerkbildung. Projekte und Veranstaltungen, im Sinne dieses Moduls, sind zeitlich befristete künstlerische oder kulturelle Aktivitäten, für die noch keine Vorleistungen getroffen oder Aufträge vergeben wurden. Die Veranstaltungen müssen im Jahr 2021 stattfinden. Antragsberechtigt sind freie Träger, Vereine und gemeinnützige Institutionen im Kulturbereich sowie Kulturbetriebe und -initiativen in privater Trägerschaft. Vorhaben, die zur Förderung ausgewählt werden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40% der nachgewiesenen Kosten. Es stehen vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuweisung insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung.
Eingereicht werden müssen eine konkrete Projektbeschreibung, eine verlässliche Kostenkalkulation auf Basis von Angeboten sowie Angaben zum Projektträger. Bewerbungsunterlagen können bei der LEADER-Geschäftsstelle in Angelbachtal angefordert werden, die auch alle Fragen zur Förderung beantwortet. Bewerbungen sind bis spätestens 01.03.2021 ebenfalls dort einzureichen.
Weitere Informationen zum Projektaufruf sind hier eingestellt.