Nach derzeitigen Planungen wird der nächste Projektaufruf bereits am 02. Januar 2017 veröffentlicht. Die Projektskizzen können bis zur Frist am 30. Januar 2017 eingereicht werden.
Bei diesem Projektaufruf können ausschließlich Anträge für folgende Module berücksichtigt werden: Modul 3 (Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen), Modul 4 (Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum) und Modul 5 (Kunst- und Kulturprojekte von Vereinen, gemeinnützigen Institutionen oder Kulturbetrieben- und initiativen). Projekte aus diesen Bereichen müssen aufgrund der Landesvorgaben innerhalb eines laufenden Kalenderjahres bewilligt, umgesetzt und abgerechnet werden.
Der nächste Aufruf für diese Fördermodule wird dementsprechend voraussichtlich erst wieder Ende 2017 für die Projektumsetzung in 2018 erfolgen. Projektaufrufe für die anderen Module 1 (kommunale Vorhaben) und 2 (privat-gewerbliche Vorhaben) sind hingegen bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2020 regelmäßig vorgesehen, so auch wieder Mitte 2017.
Im dritten Aufruf vom Herbst 2016 wurde aufgrund von zurückgezogenen Bewerbungen keine Förderung beschlossen und die dort ausgeschriebenen Mittel sind wieder in den Gesamttopf zurückgeflossen.
Sollten Sie ein Vorhaben einreichen wollen, kommen Sie frühzeitig auf die LEADER-Geschäftsstelle zu!