FAQ

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Projektauswahlverfahren

Die Fördermittelvergabe verläuft nach einem festgelegten Prozess und einem transparenten Verfahren.

Im Rahmen eines Projektaufrufs eingereichte Projekte werden zunächst von der LEADER- Geschäftsstelle auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen und grundlegenden Anforderungen für die Projektidee eingeschätzt. Interessierte erhalten auf Wunsch im Vorfeld eine Beratung zu den Chancen einer Förderung. Die Geschäftsstelle informiert über den Ausgang dieser Vorprüfung und gibt, sofern notwendig, Vorschläge zur Verbesserung des Antrages oder die genauen Gründe, warum der Antrag oder das Projekt die Fördervorraussetzungen nicht erfüllt.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt alleinig durch das Bewertungsgremium der Region, Auswahlausschuss genannt. Erfüllt das eingereichte Projekt die grundlegenden Fördervoraussetzungen wird es dem Auswahlausschuss vorgelegt. Die Mitglieder des Auswahlausschusses entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden.  Der konkrete Termin für die Auswahlentscheidung wird bereits im Projektaufruf genannt. Dieser Termin ist öffentlich, so dass jeder die Auswahl begleiten und beobachten kann. Zur Beurteilung der Bewerbung wird eine Bewerbungsmatrix benutzt, in der verschiedene Aspekte mit Punkten bewertet werden, wie z.B. der Beitrag zur Entwicklung der Region, welche soziale und umweltrelevante Aspekte das Vorhaben hat oder ob private Akteure an der Planung und Umsetzung beteiligt sind. Die Anwendung der Bewertungsmatrix und die dabei festgestellte Punktzahl je Vorhaben führen zu einem Ranking der Vorhaben. Die Vorhaben werden sodann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens durch Beschluss vom Auswahlausschuss ausgewählt. Dies bedeutet, dass die Fördermittel nun für das Vorhaben geblockt sind und von diesem abgerufen werden können. Anschließend wird die Liste der ausgewählten Projekte an die zuständige Fördermittel-Bewilligungsstelle weitergeleitet, weil diese ab diesem Zeitpunkt das weitere Verfahren übernimmt.

Die vom Auswahlausschuss ausgewählten Projekte haben drei Monate Zeit um bei der Bewilligungsstelle, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, einen formellen Antrag mit allen notwendigen Anlagen einzureichen. Die Bewilligungsstelle prüft die detaillierten Anträge auf formale Aspekte und Förderfähigkeit. Sollte innerhalb dieser drei Monate kein Antrag gestellt werden, verfällt die positive Auswahlentscheidung des Auswahlausschusses. Ziehen ausgewählte Projekte ihre Bewerbung zurück und stellen keinen Antrag auf Förderung, rücken die im Ranking nächstplatzierten Projekte nach. Dieses Nachrückprinzip gilt bis zum nächsten Projektaufruf. Nicht ausgewählte Projekte können sich jederzeit wieder bei einem der nächsten Projektaufrufe bewerben. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht worden sein, ist jedoch eine Überarbeitung des Konzeptes notwendig. 

Erst wenn ein positiver Zuwendungsbescheid der zuständigen Stelle vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Der Auswahlprozess bis hin zum Zuwendungsbescheid kann aufgrund seiner Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen. Dies sollte bei der zeitlichen Projektplanung berücksichtigt werden. 

Weitere Informationen für Projektträger sind in einem Merkblatt zusammengestellt. Die LEADER-Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen dem Auswahlausschuss, Arbeitsgruppen, Projektträgern und den Menschen in der Region.

Unterlagen und weitere Informationen erhalten Sie in unserem Download-Bereich (kraichgau-gestalte-mit.de).

Projektauswahlkriterien

Die Fördermittelvergabe verläuft nach einem festgelegten Prozess und einem transparenten Verfahren.

Im Rahmen eines Projektaufrufs eingereichte Projekte werden zunächst von der LEADER- Geschäftsstelle auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen und grundlegenden Anforderungen für die Projektidee eingeschätzt. Interessierte erhalten auf Wunsch im Vorfeld eine Beratung zu den Chancen einer Förderung. Die Geschäftsstelle informiert über den Ausgang dieser Vorprüfung und gibt, sofern notwendig, Vorschläge zur Verbesserung des Antrages oder die genauen Gründe, warum der Antrag oder das Projekt die Fördervorraussetzungen nicht erfüllt.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt alleinig durch das Bewertungsgremium der Region, Auswahlausschuss genannt. Erfüllt das eingereichte Projekt die grundlegenden Fördervoraussetzungen wird es dem  Auswahlausschuss  vorgelegt. Die Mitglieder des Auswahlausschusses entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden. Dabei wird ein  Bewertungsbogen  benutzt, in dem verschiedene Aspekte mit Punkten bewertet werden, wie z.B. der Beitrag zur Entwicklung der Region, welche soziale und umweltrelevante Aspekte das Vorhaben hat oder ob private Akteure an der Planung und Umsetzung beteiligt sind. Mittels dieses Punktesystems nimmt der Auswahlausschuss eine Bewertung der Anträge und gegebenenfalls eine Priorisierung mit einem Ranking vor. Der Bewertungsbogen ist öffentlich, so dass sich jeder Interessierte ein Bild der Auswahlkriterien machen kann. Bitte beachten Sie, dass die Checkliste nur ein methodisches Instrument ist - eine verbindliche Förderfähigkeit lässt sich aus ihr nicht ableiten! Der konkrete Termin für die Auswahlentscheidung wird bereits im Projektaufruf genannt. Auch dieser Termin ist öffentlich, so dass jeder die Auswahl begleiten und beobachten kann.

Förderschwerpunkte

Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen oder anderen öffentlichen Trägern gestellt werden. Bestimmte festgelegte Voraussetzungen und Kriterien muss eine Projektidee unbedingt erfüllen, wenn sie für eine LEADER-Förderung in Frage kommen soll.

Testen Sie Ihr Projekt auf Passfähigkeit! Wenn Sie alle nachfolgenden Fragen eindeutig mit Ja beantworten können, gibt es eine gute Chance, dass Ihr Vorhaben über LEADER gefördert werden könnte. Wenden Sie sich für eine weitergehende Beratung an das Regionalmanagement!

  • Wird das Vorhaben auf dem Gebiet einer oder mehreren der 22 Kommunen der LEADER-Region Kraichgau umgesetzt oder ist es ein überregionales/ transnationales Netzwerk- bzw. Kooperationsvorhaben?  Hier können nur in den Stadtteilen Projekte gefördert werden, die Gemarkung der Kernstädte sind von der Förderung ausgenommen.
  • Trägt Ihr Vorhaben zu einem oder mehreren Entwicklungszielen der Region bei? Dabei sollen vor allem Ideen unterstützt werden, die innovativ/modellhaft für die Region sind und eine nachhaltige strukturelle Wirkung nach sich ziehen. 
  • Wurde das Vorhaben noch nicht begonnen? Es wurden keine Aufträge (außer Planung) veranlasst und Arbeiten durchgeführt.
  • Die Nettogesamtkosten des Projektes liegen unter 700.000 Euro? LEADER fördert keine Großprojekte. In den Kosten sind alle anfallenden Arbeiten einzurechnen, die zur entsprechenden Nutzung notwendig sind. So auch Eigenleistungen obwohl diese nicht gefördert werden.
  • Das gesamte Antrags- und Abrechnungsverfahren ist aufwendig, daher gibt es diese Bagatellgrenze für die Förderung. Aber: Es kann insbesondere im Bereich der Kulturveranstaltungen und Landschaftspflege Ausnahmen geben! Sprechen Sie die LEADER Geschäftsstelle an.
  • Eine verlässliche Kostenschätzung für das Projekt liegt vor? Für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Kostenplanung notwendig, daher sollte sich das Vorhaben bereits in einem sehr weit fortgeschrittenen Planungsstand befinden.
  • Ist die Gesamtfinanzierung gesichert? Durch LEADER kann eine Anteilsfinanzierung an den Gesamtkosten erfolgen. Die Förderung ist zwar ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, wird jedoch erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die gesamten Kosten müssen entsprechend zunächst vorfinanziert werden.

Konnten Sie alle Fragen mit Ja beantworten? Zögern Sie nicht und kommen Sie in die LEADER-Geschäftsstelle. Wir schauen gemeinsam, ob Ihr Vorhaben in einer der vom Land vorgegeben Fördermodule passt und welcher Fördersatz möglich wäre. Die Förderbestimmungen sind sehr komplex, deshalb wird eine individuelle Rücksprache empfohlen.

Was ist ein Projekt? Ein Projekt ist ein einmalig durchzuführendes Vorhaben mit einer klaren Zielsetzung (Aufgabenstellung), das zeitlich befristet ist. Im Normalfall zeichnet es sich durch eine besondere Komplexität, Innovation und/oder Bedeutung für die Region aus.
INFORMATIONEN ZU WEITEREN FÖRDERPROGRAMMEN

LEADER ist zwar ein eigenständiges Förderprogramm, speist sich aber aus bestehenden Landesrichtlinien, die auch eigenständige Fördermöglichkeiten des Landes bieten. Diese sind:

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als zentrales Kofinanzierungsinstrument des Landes zur Stärkung des ländlichen Raumes z.B. für Wohnraumschaffung und Ortskernsanierungen.

Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für Projekte mit Naturschutzcharakter.

Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) für Qualifizierung und Netzwerke von Frauen im Ländlichen Raum sowie Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

An die LEADER Geschäftsstelle werden unterschiedliche Förderanfragen gestellt, für die es teilweise Fachförderprogramme bzw. andere Fördermöglichkeiten gibt und die deshalb nicht über LEADER gefördert werden können. Da sich die Förderbedingungen immer wieder ändern, wird auf die jeweilige Homepage bzw. Förderübersicht verwiesen. Die LEADER Geschäftsstelle vermittelt gern Ansprechpartner, sollte für Sie eines dieser Förderprogramme in Betracht kommen. Die Mitarbeiter der LEADER-Geschäftsstelle sind auch gern bei der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten behilflich. Wir empfehlen zunächst eine Abfrage von Förderwegweisern und Suchmaschinen. Diese sind z.B.:

LEADER ist ein Förderprogramm, das unter der Verwaltung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR)  steht. Der Förderwegweiser des MLR umfasst ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Über diesen Wegweiser gelangt man über die thematische Gliederung oder über die Stichwortsuche zu einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten, auch über die Angebote des MLR hinaus.

Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg werden Projekte im Bereich „Innovation und Energiewende“ u.a. mit der Richtlinie „Spitze auf dem Land“ gefördert. Mehr Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum  .

Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums werden auf der Service-Seite des Ministeriums unter Förderprogramme und Aufrufe   dargestellt.

Unter dem Motto „Chancen fördern“ setzt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren gemeinsam mit seinen Partnern die Förderung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF)   im Land um.

Für den Bereich Energieeinsparförderung – auch für das Förderprogramm „Klimaschutz Plus” des Umweltministeriums – hält die „KEA” Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ihr Angebot zur Förderberatung unter diesem Link   bereit.

Für besonders innovative Projekte hilft die Steinbeis 2i GmbH weiter. Sie unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ansässige kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up und Scale-Up bei ihren innovativen Vorhaben mit Fördermittel- und Antragsberatung sowie im transnationalen Technologietransfer und der Partnersuche. Dort wird ein InnoCheck angeboten mit passgenauen Förderangeboten.

Das Bundeswirtschaftsministerium bietet ebenfalls eine Förderdatenbank an. Dort sind auch Fördermöglichkeiten in den anderen Bundesländern hinterlegt.

Ansprechpartnerinnen in allen Fragen, die sich Frauen im Laufe ihres Berufslebens stellen, sind die "Kontaktstellen Frau und Beruf". Dort wird beraten und unterstützt, es werden Projekte gestartet und Weiterbildungsangebote initiiert. Ziele sind „die Erschließung des Fachkräftepotenzials von Frauen für die Wirtschaft, die Gleichstellung von Frauen im Berufsleben sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“. Weitere Informationen unter Kontaktstelle Frau und Beruf Heilbronn-Franken, Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim - Rhein-Neckar-Odenwald oder Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe - Mittlerer Oberrhein.

Abschließend noch ein Tipp: Folgen Sie uns auf Facebook. Dort weisen wir immer wieder auf aktuelle Ausschreibungen von vielen Förderprogrammen hin.
 
 

Lebendige Kraichgau-Orte

Bei dem dritten Handlungsfeldziel und damit dritten Entwicklungsschwerpunkt „Lebendige Kraichgau-Orte" rücken unsere Städte und Dörfer in den Fokus. Mit Blick auf den demografischen Wandel, auch in Verbindung mit dem sich veränderten Klima, ist uns der Themenbereich Dorfentwicklung mit einer breiten Beteiligung aller Interessensgruppen besonders wichtig: Leben in attraktiven und sozialen Ortschaften.

Im Fokus des Handlungsfeldes und der dort formulierten Ziele stehen:

  • Verbesserung der Verkehrs- und Lebenssituation
  • Verbindung wirtschaftlicher, sozialer und gastronomischer Angebote
  • Erhalt des dörflichen Lebens für älter werdende Bevölkerung
  • Verbesserung der Grundversorgung und der Erreichbarkeit von Angeboten
  • Sicherstellung ärztlicher Versorgung 

Insgesamt wurden in diesem Bereich neun konkrete Handlungsfeldziele (HFZ) formuliert, in deren Rahmen sich die Förderprojekte bewegen sollten:

  • HFZ 1 - Unterstützung bei der Entwicklung zu sozialen Ortschaften (soziale Treffpunkte, Barrierefreiheit und Beratungsangebote)
  • HFZ 2 - Anpassung an demografischen Wandel mit passgenauen Angeboten, insbesondere für Alt & Jung
  • HFZ 3 - Vereine mit ihrem Angebot der Freizeitgestaltung insbesondere für junge Menschen unterstützen und Hilfestellungen beim Generationenwechsel geben
  • HFZ 4 - Direkte Stärkung des Ehrenamtes, vor allem im sozialen und integrativen Bereich
  • HFZ 5 - Belebung der Ortsmitten mit gewerblichen oder ehrenamtlichen Angeboten, wie z.B. Repair-Cafés, Treffpunktinitiativen
  • HFZ 6 - Angebot von innovativen Wohnformen ausweiten
  • HFZ 7 - Bewusstseinsbildung für regionale Baukultur und lokale Architektur unterstützen
  • HFZ 8 - Gastronomie und regionale Nahversorgung ausbauen
  • HFZ 9 - Ausbau der medizinischen Versorgung

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Tel: 07265 / 9120-21
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