Haben Sie eine innovative Projektidee, die das Dorfleben bereichert, die regionale Infrastruktur stärkt oder neue Impulse für den Kraichgau setzt? Dann nutzen Sie jetzt Ihre Chance!
Ab dem 13. Januar 2025 bis zum 16. März 2025 können Projektideen eingereicht werden – sowohl für das Regionalbudget 2025 als auch für den LEADER-Projektaufruf.
Das Regionalbudget 2025 unterstützt Kleinprojekte mit großer Wirkung! Angesprochen sind Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen, die Interesse an einer Förderung ihrer Projekte haben. Gefördert werden Projekte mit Nettoinvestitionskosten von bis zu 20.000 EUR. Eine Zuweisung der Landesmittel ist noch nicht erfolgt. Aus diesem Grund werden die Mittel dieses Projektaufrufs unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land ausgeschrieben. Der Fördersatz beträgt 80 % der förderfähigen Kosten. Wichtig ist, dass nur Projekte berücksichtigt werden, die vollständig geplant sind und nach Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Die Umsetzung muss noch im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Die Voraussetzung einer Bewerbung ist, dass der Umsetzungsort der Projektidee im LEADER-Gebiet Kraichgau liegen muss. Neben einem ausgefüllten Bewerbungsformular sind für das Regionalbudget mindestens zwei Vergleichsangebote je Kostenposition erforderlich.
Bei der LEADER-Förderung stehen 600.000 EUR EU-Fördermittel bereit! Ergänzt werden diese EU-Fördermitteln durch Landesmittel aus den Programmen -Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR, Modul 2), Landschaftspflegerichtlinie (LPR, Modul 3), Förderung Innovativer Maßnahmen für Frauen (IMF, Modul 4), Förderung privater nicht-investiver Vorhaben, die zur Erreichung des Ziels h) des GAP-Strategieplans beitragen (Modul 5)- im entsprechenden Verhältnis. Die Bereitstellung der Landesmittel der Module 3 bis 5 erfolgt unter Vorbehalt. Die LEADER-Aktionsgruppe Kraichgau ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen auf, sich für Fördermittel zu bewerben. Mit Fördersätzen von 40 % bis zu 70 % können sowohl kleine als auch größere Projekte realisiert werden. Die Voraussetzung einer Bewerbung ist, dass der Umsetzungsort der Projektidee im LEADER-Gebiet Kraichgau liegen muss. Neben einem ausgefüllten Bewerbungsformular sind für die LEADER-Förderung drei Vergleichsangebote je Kostenposition erforderlich. Bei Bauvorhaben ist zusätzlich eine Kostenaufstellung nach DIN 276, alle notwendigen Genehmigungen, wie etwa eine Baugenehmigung, sowie eine Finanzierungsbestätigung der Gesamtkosten, beispielsweise durch einen Darlehensvertrag mit der Hausbank, einzureichen.
Die Förderprogramme konzentrieren sich auf Ideen, die im Einklang mit den Handlungsfeldern „Sanfter Tourismus: Entwicklung von Freizeitangeboten im Einklang mit Natur und Kulturlandschaft“, „Naturschutz & Klimaresilienz: Nachhaltige Projekte für Umwelt und Klima“, „Dorfentwicklung: Gestaltung attraktiver und sozialer Ortschaften“, „Innovative Ideen: Unterstützung für kreative und zukunftsorientierte Ansätze“ stehen.
Wichtig ist zudem, dass ein realistischer Zeitplan vorliegt und die langfristige Tragfähigkeit des Projekts sichergestellt ist. Dieser Aufruf richtet sich ausschließlich an Projektideen, die umsetzungsreif sind und nach Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Dies ist entsprechend nachzuweisen. Außerdem müssen die Projektkosten zunächst vollständig vorfinanziert werden.
Meldet euch frühzeitig bei der Geschäftsstelle und ergreift die Chance einer Bewerbung für Fördermittel!
Reichen Sie Ihre Projektideen bis spätestens 16. März 2025 bei der LEADER-Geschäftsstelle ein.
KraICHgau – GESTALTE MIT!