REGIONALBUDGET
2024
Das Regionalbudget wird auch 2024 wieder angeboten!
Das Regionalbudget 2024 für Kleinprojekte ist ein auf Landesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des Ländlichen Raums.
Das Land Baden-Württemberg stellt den LEADER-Vereinen in Baden-Württemberg 180.000 EUR Budget zur Verfügung. Zusätzlich werden mit 10% Eigenmittel der LAG projektbezogen kofinanziert, was den Fördertopf von 200.000 EUR ergibt.
Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 EUR (d.h. mindestens 3.125 EUR Nettoinvestitionskosten des Projekts). Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.
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bis 2023
Das Regionalbudget – mit vielen kleinen Projekten die Region weiter voran bringen
Das Regionalbudget ist neben der LEADER-Förderung ein weiterer Fördertopf für die Region Kraichgau. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Land Baden-Württemberg stellten den LEADER-Vereinen bis 2023 jährlich 180.000 € Budget zur Verfügung. Zusätzlich werden 10% durch die Landkreise Rhein-Neckar, Karlsruhe und Heilbronn kofinanziert, was den jährlich zur Verfügung stehenden Fördertopf von 200.000 € ergibt. Die Gelder werden komplett an Kleinprojekte im Gebiet der LEADER-Kulisse Kraichgau weitergereicht.
Gefördert werden können ausschließlich Kleinprojekte. Als Kleinprojekt gilt, dessen Gesamtnettoinvestitionskosten unter 20.000 € liegen. Das Projekt muss im Normalfall eine Investition, d.h. eine Anschaffung oder ein Bauvorhaben, sein. Es können jedoch auch nicht-investive Vorhaben bei bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Der Fördersatz beträgt einheitlich 80% der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 €. Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.
Die rechtlichen Voraussetzungen schaffte der Planungsausschuss für Agrar- und Küstenschutz am 27. November 2018, in dem er das Regionalbudget in die Förderungsgrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aufgenommen hat. Das Land Baden-Württemberg überarbeitete die Förderrichtlinie VwV-Förder ILE, um den Weg zum Abruf der Gelder freizumachen. Es können Ideen im den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastruktur und Grundversorgung unterstützt werden. Die genauen Fördervoraussetzungen werden detailliert auf den Unterseiten erläutert.
KraICHgau – GESTALTE MIT!