Regionalbudget

Die Fördergelder im Regionalbudget 2023 sind vollständig verteilt.

 

Ob das Regionalbudget auch 2024 wieder angeboten werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
 
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Das Regionalbudget – mit vielen kleinen Projekten die Region weiter voran bringen
Das Regionalbudget ist neben der LEADER-Förderung ein weiterer Fördertopf für die Region Kraichgau. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Land Baden-Württemberg stellen den LEADER-Vereinen bis 2023 jährlich 180.000 € Budget zur Verfügung.  Zusätzlich werden 10% durch die Landkreise Rhein-Neckar, Karlsruhe und Heilbronn kofinanziert, was den jährlich zur Verfügung stehenden Fördertopf von 200.000 € ergibt. Die Gelder werden komplett an Kleinprojekte im Gebiet der LEADER-Kulisse Kraichgau weitergereicht.
Gefördert werden können ausschließlich Kleinprojekte. Als Kleinprojekt gilt, dessen Gesamtnettoinvestitionskosten unter 20.000 € liegen. Das Projekt muss im Normalfall eine Investition, d.h. eine Anschaffung oder ein Bauvorhaben, sein. Es können jedoch auch nicht-investive Vorhaben bei bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Der Fördersatz beträgt einheitlich 80% der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 €. Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.
Die rechtlichen Voraussetzungen schaffte der Planungsausschuss für Agrar- und Küstenschutz am 27. November 2018, in dem er das Regionalbudget in die Förderungsgrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aufgenommen hat.  Das Land Baden-Württemberg überarbeitete die Förderrichtlinie VwV-Förder ILE, um den Weg zum Abruf der Gelder freizumachen. Es können Ideen im den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastruktur und Grundversorgung unterstützt werden. Die genauen Fördervoraussetzungen werden detailliert auf den Unterseiten erläutert.

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